Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.